KI-Kennzeichnungspflicht für Trainer: Was ab August 2026 gilt, wenn du Bilder und Texte mit KI erstellst
CourtPlan-Team · 25. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz zusammengefasst: Ab dem 2. August 2026 gilt eine gesetzliche KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 EU-KI-Verordnung), die auch Einzeltrainer, Vereine und kleine Trainingsbetriebe betrifft. KI-Texte, die du selbst liest und vorher prüfst und änderst, musst du in der Regel nicht kennzeichnen. Fotorealistische KI-Bilder und Deepfakes hingegen schon.
Du lässt dir für dein Camp-Plakat ein Bild generieren, schreibst die Instagram-Caption mit ChatGPT vor oder lässt die Website-Texte für dein nächstes Tenniscamp von einer KI entwerfen? Damit bist du in guter Gesellschaft, viele Trainer nutzen mittlerweile irgendeine Form von KI. Ab dem 2. August 2026 gelten allgemeine Transparenzpflichten, die auch kleine Trainingsbetriebe, Vereine und Einzeltrainer betreffen. Hier bekommst du eine kurze Einordnung, was das konkret bedeutet und was du in deinem Alltag beachten solltest.
Worum geht es bei der EU-KI-Verordnung überhaupt?
Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO, auch AI Act genannt), die schon seit dem 1.8.2024 in Kraft ist. Ab dem 2. August 2026 müssen grundsätzlich KI-Inhalte klar erkennbar gekennzeichnet sein. Im Kern läuft es auf einen einfachen Gedanken hinaus: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben, z.B. ein Chatbot, ein generiertes Bild oder ein von einer KI geschriebener Text.
Konkret sieht das Gesetz vor:
- KI-Interaktionen mit Menschen müssen als solche erkennbar sein
- KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und Audio müssen entsprechend markiert werden
Wann entfällt die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte?
Das ist die Stelle, die für Trainer im Alltag am meisten zählt. Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Texten entfällt, wenn der Inhalt von einem Menschen überprüft und kontrolliert wurde.
Für dich als Trainer heißt das in der Praxis: Lässt du dir eine Camp-Beschreibung von einer KI vorschlagen, liest sie dir durch, passt sie an und veröffentlichst sie unter deinem Namen. Dann brauchst du in der Regel keine Kennzeichnung. Du hast den Text geprüft und trägst dafür die Verantwortung. Kopierst du dagegen ungeprüfte KI-Ausgaben direkt auf die Website oder in den Newsletter, greift die Kennzeichnungspflicht.
Wichtig ist außerdem: Wie die Kennzeichnung konkret aussehen muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Gefordert wird nur eine klare und eindeutige Information, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Mögliche Formulierungen wären zum Beispiel:
- „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt."
- „Dieses Bild wurde von einem KI-System generiert."
KI-Texte kennzeichnen: Camp-Beschreibungen, Website und Newsletter
Texte schreiben lassen (Camp-Beschreibungen, Website-Texte, Newsletter, Social-Media-Captions) Hier greift die oben beschriebene Ausnahme: Liest du den Text, prüfst ihn und veröffentlichst ihn als deinen eigenen, redaktionell verantworteten Text, ist keine Kennzeichnung nötig. Praktisch bedeutet das für dich als Trainer: KI als Schreibassistent nutzen, aber immer selbst gegenlesen, anpassen und freigeben, bevor der Text online geht.
Instagram-Captions und Story-Texte Gleiche Logik wie bei Website-Texten. Solange du sie selbst prüfst und unter deinem Account veröffentlichst, bist du in der Regel auf der sicheren Seite.
Video- oder Audioinhalte (z. B. ein KI-generiertes Voiceover für ein Camp-Reel) Auch hier gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, insbesondere wenn eine reale Stimme oder Person nachgebildet wird.
KI-Bilder kennzeichnen: Was für Website, Instagram und Camp-Werbung gilt
Gehen wir die typischen Anwendungsfälle eines Trainers einmal durch.
Bilder generieren lassen (z. B. ein Motiv für den Camp-Flyer, ein Instagram-Post, ein Titelbild auf der Website)
Die Ausnahme, dass nach einer Prüfung des Inhalts keine Kennzeichnung mehr nötig ist, gilt nur für KI-generierte Texte. Wird das Bild dagegen fotorealistisch generiert und könnte für ein echtes Foto gehalten werden, etwa ein KI-generiertes Bild von spielenden Kindern auf einem Tennisplatz für dein Camp-Plakat, solltest du es kennzeichnen. Bei Deepfakes, also realistisch wirkenden manipulierten Bildern oder Videos von echten Personen, gibt es ohnehin keine Ausnahme.
Praktische Checkliste für deinen Trainingsbetrieb
- Lege für dich (oder dein Team) fest, wer KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung prüft und freigibt
- Definiere, wofür du KI einsetzen darfst und wofür nicht, zum Beispiel keine KI-Verarbeitung von personenbezogenen Daten deiner Teilnehmer
- Prüfe KI-Texte immer selbst, bevor sie online gehen, damit die Ausnahme für geprüfte Inhalte greift
- Kennzeichne fotorealistische KI-Bilder, die für echte Fotos gehalten werden könnten, etwa mit einem kurzen Hinweis im Bildtext oder Impressum-Bereich
- Halte eine einheitliche, kurze Formulierung bereit, die du bei Bedarf einsetzen kannst, etwa „mit KI erstellt" oder „KI-generiertes Bild" oder nutze die Funktion bei Instagram KI-generiertes Bild.
Fazit
Für die meisten Trainer, die KI vor allem als Werkzeug für Texte und Bilder im Marketing nutzen, ist die neue KI-Kennzeichnungspflicht gut zu handhaben. Der wichtigste Hebel ist die menschliche Prüfung: Wer KI-Texte liest, anpasst und unter eigenem Namen verantwortet, muss sie in der Regel nicht kennzeichnen. Bei KI generierten Bildern sollte eine Kennzeichnung stattfinden. Dies ist bei Instagram z.B. auch über die Funktion „KI-Info“ möglich. Wie du ein Camp von der Planung bis zum Ablauf organisierst, liest du in unserem Artikel Tenniscamp organisieren: 7 Schritte zum perfekten Ablauf für dein Feriencamp.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten, insbesondere wenn du regelmäßig mit fotorealistischen KI-Bildern oder Deepfakes arbeitest, empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Einschätzung.



